Transparenz

Auch nach der Kommunalwahl vom 13. September 2020 gehöre ich dem Rat der Stadt Mönchengladbach an. Gemäß der „Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und  Ausschüsse“ des Landes Nordrhein-Westfalen erhalte ich  eine  monatliche Pauschale in Höhe von 519,10 Euro als Aufwandsentschädigung. 1/3 dieses Betrages spende ich an meinen Unterbezirk. Ein Sitzungsgeld erhalte ich als Ratsmitglied nicht.

Seit dem 21. August 2014 bin ich Mitglied des Aufsichtsrates der Gemeinnützigen Kreisbau AG. Für die von mir ausgeübte Funktion des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden erhalte ich eine jährliche Aufwandsentschädigung von 1.841,04 Euro. Auch diesen Betrag habe ich voll zu versteuern. Meiner Partei spende ich 50 % des Betrages. Den kompletten Betrag habe ich zu versteuern.

Für meine ehrenamtliche Tätigkeiten als Beisitzer im der SPD Giesenkirchen sowie als Vorstandsmitglied der Metropolregion Rheinland erhalte ich keine Aufwandsentschädigungen.

Eine aktuelle Übersicht über die Aufwandsentschädigung für Mandatsträger der Stadt Mönchengladbach sowie über die Aufwandsentschädigungen in Kontrollgremien (zum Beispiel Aufsichtsräten der Städtischen Beteiligungsgesellschaften) der Stadt Mönchengladbach hat die Stadt auf ihrer Internetseite veröffentlicht (am Ende der Seite).

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